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Warum zuerst den Grundbuchauszug lesen, bevor man den Vertrag schreibt?

2026-10-20

두 사람이 탁자에 마주 앉아 서류를 함께 살펴보고 있다.

Der Herbst ist die Umzugszeit. Ein bis zwei Monate nach Semesterbeginn ziehen viele ausländische Studierende aus dem Wohnheim aus und suchen ein Zimmer. Wenn man zum Vertragsabschluss geht, reicht einem der Immobilienmakler zuerst ein Blatt Papier. „Das ist der Grundbuchauszug.“ Darauf standen sogar der Name des Vermieters und Informationen zu seinen Schulden, weshalb der ausländische Student erschrak. ## Jeder kann die Informationen über das Haus eines anderen einsehen Der Grundbuchauszug ist so etwas wie der Personalausweis eines Hauses. Darin steht, wem das Haus gehört und ob man sich bei einer Bank Geld geliehen hat und das Haus als Sicherheit dient. Jeder kann ihn bekommen, der die Adresse des Hauses kennt. Beim Online-Grundbuchamt dauert es nur wenige Minuten und kostet eine geringe Gebühr. Den Betrag prüfen Sie bitte auf der Website. ## Warum lesen Mieter ihn zuerst? In Korea gibt es viele Wohnungen, für die eine hohe Kaution hinterlegt wird. Die Kaution zahlt der Vermieter zurück, wenn der Vertrag endet. Wenn auf dem Haus aber viele Bankkredite lasten, also eine „Geunjeodang“ (Grundschuld), kann es Probleme geben. Wird das Haus nämlich versteigert, bekommt zuerst die Bank ihr Geld, und der Mieter kommt möglicherweise erst danach an die Reihe. Deshalb halten es die Koreaner für selbstverständlich, vor dem Unterschreiben erst die Unterlagen zu lesen. Aus demselben Grund verlassen sie sich nicht nur auf die Unterlagen, die der Vermieter zeigt, sondern besorgen sie selbst. Denn der Inhalt der Dokumente kann sich ändern. ## Achten Sie nur darauf - Prüfen Sie, ob der Name des Eigentümers mit dem des Vermieters übereinstimmt, mit dem Sie den Vertrag schließen. - Prüfen Sie, ob es einen Eintrag namens „근저당권“ (Hypothek) gibt. - Holen Sie den Auszug kurz vor dem Vertragstag und dem Tag der Restzahlung noch einmal ein. Es ist nicht schlimm, wenn Sie viele Wörter nicht kennen. Nehmen Sie Ihre Unterlagen mit und fragen Sie beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Schule oder beim Unterstützungszentrum für Ausländer nach. Wer vor Vertragsabschluss zuerst liest, behält seine Kaution – so heißt es.

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